Sie können im Kanton St.Gallen jeweils ab 1. September bis und mit 31. März für einen ganzjährigen Anspruch eine IPV beantragen. Bitte beachten Sie, dass für jedes Jahr ein neuer Antrag nötig ist. Haben Sie die Anmeldefrist verpasst? Bei Anträgen, die nicht fristgemäss eingereicht werden, wird die allfällige Prämienverbilligung erst ab dem Monat des Antrags berechnet. Zum Beispiel: Ihr Antrag wird am 16.06. des laufenden Jahres eingereicht. Sie erhalten dann eine allfällige Prämienverbilligung für den Zeitraum 01.06. bis 31.12. Für das neue Jahr muss daraufhin ein neuer Antrag eingereicht werden.