Sie können sich im Kanton St.Gallen jeweils bis und mit 31. März für einen ganzjährigen Anspruch für die IPV anmelden. Bitte beachten Sie, dass für jedes Jahr eine neue Anmeldung nötig ist. Haben Sie die Anmeldefrist verpasst? Bei Anträgen, die nicht fristgemäss eingereicht werden, wird die allfällige Prämienverbilligung erst ab dem Monat der Anmeldung berechnet. Zum Beispiel: Ihr Antrag wird am 16.06. des laufenden Jahres eingereicht. Sie erhalten dann eine allfällige Prämienverbilligung für den Zeitraum 01.06. bis 31.12. Für das neue Jahr muss daraufhin ein neuer Antrag eingereicht werden.