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In welchem Zeitraum kann ich mich für die IPV anmelden?

Sie können im Kanton St.Gallen jeweils ab 1. September bis und mit 31. März für einen ganzjährigen Anspruch eine IPV beantragen. Bitte beachten Sie, dass für jedes Jahr ein neuer Antrag nötig ist. Haben Sie die Anmelde­frist verpasst? Bei Anträgen, die nicht fristgemäss eingereicht werden, wird die allfällige Prämien­verbilligung erst ab dem Monat des Antrags berechnet.  Zum Beispiel: Ihr Antrag wird am 16.06. des laufenden Jahres eingereicht. Sie erhalten dann eine allfällige Prämien­verbilligung für den Zeitraum 01.06. bis 31.12. Für das neue Jahr muss daraufhin ein neuer Antrag eingereicht werden.