Haben junge Erwachsene in Aus­bildung (19 bis 25 Jahre alt) Anspruch auf IPV?

Junge Erwachsene im Alter von 19 bis 25 Jahren, die sich per 1. Januar des laufenden Bezugs­jahres in Ausbildung befinden und für die durch einen Elternteil Familien­zulagen bezogen werden, sind auf dem Antrags­formular der Eltern aufzuführen. Junge Erwachsene in Ausbildung, für die keine Familien­zulagen ausgerichtet werden, können sich selber für die IPV anmelden.