Die IV-Stelle kann Sie beim Erhalt des Arbeitsplatzes und bei der beruflichen Eingliederung unterstützen. Die Erfahrung zeigt, dass frühzeitiges Handeln die Chancen auf einen Eingliederungserfolg verbessert.
Rentenleistungen können zudem frühestens sechs Monate nach Einreichung der Anmeldung ausgerichtet werden. Deshalb ist es ideal, sich innerhalb von sechs Monaten nach Beginn der Arbeitsunfähigkeit anzumelden.
Wenn Unsicherheit besteht, ob eine IV-Anmeldung nötig ist, kann zuerst das Meldeformular zur Früherfassung eingereicht werden. Bei der Früherfassung wird in einem unverbindlichen Gespräch geklärt, ob und wann eine IV-Anmeldung sinnvoll ist.