Die IV-Stelle St.Gallen bleibt im Normalfall bis zum Entscheid über die IV-Rente zuständig.
Bei einem Wegzug ins Ausland übernimmt in der Regel die IV-Stelle für Versicherte mit Wohnsitz im Ausland die weitere Bearbeitung.
Adressänderungen müssen der IV-Stelle gemeldet werden.