Was geschieht, wenn ich mitten im IV-Verfahren in einen anderen Kanton umziehe?

Die IV-Stelle St.Gallen bleibt im Normalfall bis zum Entscheid über die IV-Rente zuständig.

Bei einem Wegzug ins Ausland über­nimmt in der Regel die IV-Stelle für Versicherte mit Wohnsitz im Ausland die weitere Bearbeitung.

Adressänderungen müssen der IV-Stelle gemeldet werden.