Es gelten die gleichen Grundlagen wie für die Berechnung einer Altersrente.
Die Rentenschätzung bezieht sich auf eine ganze AHV-/IV-Rente.
- Bei einem IV-Grad von 70–100% besteht Anspruch auf eine ganze IV-Rente.
- Bei einem IV-Grad von 40–69% besteht Anspruch auf eine Teilrente und somit nur auf einen Teil des Betrags einer ganzen Rente.