Mein Kind muss direkt nach der Geburt längere Zeit im Spital bleiben. Verlängert sich da­durch der An­spruch auf die Mutter­schafts­ent­schädigung?

Für Mütter, deren Kinder nach der Geburt länger wie 14 Tage im Spital bleiben müssen, verlängert sich der Anspruch um die Zeit im Spital, höchstens aber um 56 Tage. Dies jedoch nur dann, wenn die Mütter nach Ende des Mutterschafts­urlaubs wieder eine Erwerbstätigkeit ausüben.