Ich erziele nur ein sehr geringes Einkommen und kann für den Unterhalt meines Kindes nicht aufkommen. Erhalte ich in diesem Fall eine höhere Entschädigung?
Die finanzielle Lage hat keinen Einfluss auf die Höhe der Entschädigung. Es besteht jedoch die Möglichkeit bei der Wohnsitzgemeinde Elternschaftsbeiträge zu beantragen.