Ich bin arbeits­los, aber nicht bei der Arbeits­losenkasse an­gemeldet. Habe ich Anspruch auf eine Mutter­schafts­entschädigung?

Ob ein Anspruch besteht, muss individuell geprüft werden. Zusätzlich zur Anmeldung für eine Mutterschaftsentschädigung benötigen wir die vollständig ausgefüllte(n) Arbeitgeberbescheinigung(en) für arbeitslose Frauen ohne Arbeitslosenentschädigung.