Ich bin arbeitslos, aber nicht bei der Arbeitslosenkasse angemeldet. Habe ich Anspruch auf eine Mutterschaftsentschädigung?
Ob ein Anspruch besteht, muss individuell geprüft werden. Zusätzlich zur Anmeldung für eine Mutterschaftsentschädigung benötigen wir die vollständig ausgefüllte(n) Arbeitgeberbescheinigung(en) für arbeitslose Frauen ohne Arbeitslosenentschädigung.