Wer erteilt Auskünfte über die Bedingungen für einen EL-Bezug?

Bei den AHV-Zweigstellen jeder Gemeinde oder bei uns (Telefon 071 282 63 85) können die not­wendigen Auskünfte eingeholt werden.

Es ist möglich, selber eine provisorische EL-Berechnung vorzunehmen.