Meine Pflege­kosten im Heim übersteigen den Maximal­ansatz des Kantons St.Gallens. Übernimmt die SVA St.Gallen meine Mehr­kosten trotzdem?

Die SVA St.Gallen übernimmt maximal die Höchst­ansätze des Kantons St.Gallens. Deshalb ist eine Kosten­gutsprache für die Mehr­kosten nicht möglich.

Beabsichtigen Sie in ein Heim eines anderen Kantons einzutreten? In diesem Fall muss die SVA St.Gallen prüfen, ob der Maximal­ansatz des Standort­kantons des Heims berücksichtigt werden kann. Bitte rufen Sie uns an.

Fragen zur Pflege­finanzierung: