Die SVA St.Gallen übernimmt maximal die Höchstansätze des Kantons St.Gallens. Deshalb ist eine Kostengutsprache für die Mehrkosten nicht möglich.
Beabsichtigen Sie in ein Heim eines anderen Kantons einzutreten? In diesem Fall muss die SVA St.Gallen prüfen, ob der Maximalansatz des Standortkantons des Heims berücksichtigt werden kann. Bitte rufen Sie uns an.
Fragen zur Pflegefinanzierung: