23. September 2025
Die oft und gerne genutzten Online-Formulare für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber erhalten Zuwachs: Neu können auch juristische Personen oder Personengesellschaften mit einem intelligenten Online-Formular angemeldet werden. Auch Teilhaberinnen und Teilhaber einer Personengesellschaft haben die Möglichkeit, den Antrag auf Anerkennung online einzureichen.
Anders als bei der PDF-Anmeldung reagiert das Online-Formular intelligent auf Ihre Eingaben. Dadurch müssen Sie nur ausfüllen was wirklich wichtig ist. Zusätzlich bieten diverse Hinweisfelder Hilfestellungen beim Beantworten der Fragen. Das Anmeldeformular können Sie ohne Unterschrift direkt online einreichen. Dank vollständiger Angaben ermöglichen Sie uns eine reibungslose Bearbeitung.
Neue Online-Formulare für Arbeitgebende
Mit diesem Formular können juristische Personen oder Personengesellschaften angemeldet werden. Mit der Anmeldung einer Personengesellschaft wird auch geprüft, ob pro Teilhaberin oder Teilhaber einer Personengesellschaft zusätzlich ein Antrag auf Anerkennung als Teilhaberin oder Teilhaber eingereicht werden muss. Ob eine Teilhaberin oder ein Teilhaber beitragspflichtig ist, hängt vom Tätigkeitsumfang (Haupt-/Nebenerwerb) und vom erzielten jährlichen Reingewinn ab. Im Online-Formular kann pro Teilhaberin oder Teilhaber das Vorgehen für die Antragsstellung bestimmt werden.
Mit der Anmeldung für eine Personengesellschaft bei der SVA St.Gallen wird auch der Antrag auf Anerkennung als Teilhaberin oder Teilhaber einer Personengesellschaft geprüft. Erben in einer Erbengemeinschaft können ebenfalls mit diesem Online-Formular eine Anmeldung einreichen.