Prämienverbilligung 2027 bereits jetzt beantragen 

1. September 2026

Im Kanton St.Gallen erhalten bis Dezember rund 45‘000 Personen ein Einladungsschreiben, da sie voraussichtlich Anrecht auf individuelle Prämienverbilligung (IPV) haben. Neu können sie bereits ab September 2026 ihre Anmeldung abschicken. Der St.Galler Regierungsrat legt in der ersten Dezemberhälfte alle Rahmenbedingungen fest. Danach werden die IPV-Verfügungen 2027 mit den finalen Eckwerten den Kundinnen und Kunden zugestellt. Dieses neue Vorgehen ermöglicht den Krankenversicherungen, die IPV 2027 den Krankenkassenprämien bereits ab Januar 2027 gutzuschreiben.

Für alle, die keine Post von der SVA St.Gallen erhalten haben oder nicht warten möchten, steht ein Online-­­Anmeldeformular unter www.svasg.ch/ipv zur Verfügung.

Ganzjähriger Anspruch nicht verpassen

Wichtig ist, dass für einen ganzjährigen Anspruch die Anmeldungen bis am 31. März 2027 eingereicht werden müssen. Bei Anträgen, die danach eintreffen, wird die allfällige Prämienverbilligung erst ab dem Monat der Anmeldung berechnet.  Nebst weiteren Informationen und Erklärvideos gibt es auf der Web­seite auch einen Online-Rechner, um den mut­masslichen Anspruch zu prüfen.


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