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Steuerausweis bestellen

AHV/IV-Leistungen, AHV-Beiträge, IV-Taggeld, Individuelle Prämienverbilligung (IPV), Erwerbsersatzleistungen (BUE, EO, MSE, EAE)

Kundinnen und Kunden der SVA St.Gallen erhalten für Bezüge und Zahlungen von Leistungen der oben genannten Bereiche einen Steuer­ausweis. Die Steuer­ausweise vom Vorjahr werden jeweils bis am 31. Januar verschickt. Mit diesem Formular können Sie einen Steuerausweis nachbestellen.

Erwerbsersatzleistungen (BUE, EO, MSE, EAE)

Beachten Sie bitte, dass Steuer­ausweise nur für direkt von der SVA St.Gallen erhaltene Leistungen erstellt werden. Erhielten Sie die Ent­schädigung über Ihren Arbeit­gebenden oder über eine andere Ausgleichs­kasse, kann die SVA St.Gallen Ihnen keinen Steuerausweis zustellen.

Aus Datenschutzgründen erhalten Sie den Steuerausweis auf dem Postweg.