Die klassische EO-Meldekarte auf Papier wird ab dem Jahr 2026 schrittweise abgelöst. Stattdessen wird schweizweit eine digitale Lösung bereitgestellt, die für alle Beteiligten Vereinfachungen bringt.
Mit der neuen Lösung können Dienstleistende in der Armee, im Zivildienst und Zivilschutz sowie Teilnehmende von Leiterkursen bei «Jugend und Sport» oder Jungschützenleiterkursen ihre Anmeldungen für Erwerbsersatzleistungen (EO-Taggelder) digital einreichen. Andere Leistungen gemäss Erwerbsersatzordnung (z.B. Mutterschaft, Entschädigung des andern Elternteils) sind von den Änderungen nicht betroffen.
Die Einführung beginnt im Februar 2026 mit den J&S-Kursen und endet voraussichtlich im Jahr 2027 mit den Militärdiensten.
Die Dienstleistenden reichen künftig die EO-Anmeldung auf dem neu geschaffenen EO-Portal ein. Anschliessend erhalten Sie als Arbeitgeber/ Arbeitgeberin von der Ausgleichskasse die Anfrage zu den Lohndaten. Die SVA St.Gallen fragt die Lohndaten über AHVeasy oder per Brief an.
Sobald die Lohndaten vorliegen, prüft die Ausgleichskasse den Anspruch und zahlt die Erwerbsausfallentschädigung aus.
In einem späteren Schritt wird die Anbindung der ERP-Systeme über einen neuen Swissdec-Standard umgesetzt. Die Anbindung ermöglicht Ihnen, die notwendigen Angaben direkt aus der Lohnbuchhaltung an AHVeasy zu übermitteln.
Während der Übergangsphase werden weiterhin EO-Anmeldungen auf Papier an Sie gelangen. Diese können Sie uns wie gewohnt einreichen.
Nach Abschluss des Dienstes oder einer Abrechnungsperiode werden Dienstleistende von ihrer Dienstorganisation per SMS oder E-Mail aufgefordert, die erforderlichen Angaben für die EO-Anmeldung im neuen EO-Portal zu ergänzen und zu bestätigen. Die EO-Anmeldung (Meldekarte) auf Papier entfällt im neuen Anmeldeverfahren.
Sobald alle Angaben vollständig hinterlegt sind, kann die EO-Anmeldung digital an die zuständige Ausgleichskasse übermittelt werden. Die Ausgleichskasse holt die Lohndaten beim entsprechenden Arbeitgeber ein, prüft den Anspruch und zahlt die Erwerbsausfallentschädigung wie gewohnt aus.
Während der Übergangsphase werden von den Dienstorganisationen weiterhin auch EO-Anmeldungen auf Papier abgegeben. Die Dienstleistenden leiten diese wie bisher an ihren Arbeitgeber / ihre Arbeitgeberin weiter.