Verschiebung Rückverteilung CO₂-Abgabe 2025
Die CO₂-Abgabe setzt Anreize zum sparsamen Verbrauch von fossilen Brennstoffen und zum vermehrten Einsatz klimafreundlicher Energieträger. Seit 2008 wird sie auf fossile Brennstoffe wie Heizöl oder Erdgas als Lenkungsabgabe erhoben. Der Ertrag wird grösstenteils an die Bevölkerung und die Wirtschaft zurückverteilt. Davon profitiert, wer wenig verbraucht.
Die Ausgleichskassen verteilen die Erträge aus der CO₂-Abgabe an die Wirtschaft üblicherweise bis zum 30. September des jeweiligen Erhebungsjahres.
Im Rahmen der vom Bundesrat am 2. April 2025 in Kraft gesetzten CO₂-Verordnung ändern die Berechnungsgrundlagen für die Rückverteilung der CO₂-Abgaben ab dem 1. Januar 2025. Die für die Verteilung benötigten Informationen liegen noch nicht vor. Die Rückverteilung für das Jahr 2025 erfolgt deshalb ausnahmsweise erst im Jahr 2026. Im Jahr 2026 finden dann die Rückverteilungen für die Durchführungsjahre 2025 und 2026 statt.
Basis für die Rückverteilung 2025 und 2026 bildet die ALV-Lohnsumme des Jahres 2024. Weitere Informationen finden Sie unter CO2-Abgabe-Verteilung (admin.ch).