Muss ich mich neu anmelden, wenn ich eine zusätzliche oder andere Haus­angestellte beschäftige?

Wenn Sie bereits als Arbeit­geber bei der SVA St.Gallen registriert sind, ist eine Mit­teilung betreffend Wechsel der Haus­ange­stellten nicht nötig. Sie erhalten Ende Jahr das Formular Lohn­deklaration, auf der Sie alle im Kalender­jahr beschäftigten Angestellten aufführen können.