Muss ich mich als Arbeitgeber anmelden, auch wenn ich meinen Raum­pfleger nur wenige Stunden pro Monat beschäftige?

Erwachsene Personen, die in einem Privathaushalt angestellt sind (z. B. Raum­pfleger/in, Haushalts­helfer/in, Kinder­betreuer/in, Au-Pair, Gärtner/in usw.), sind unabhängig von der Höhe des Lohns beitrags­pflichtig. Genauere Informationen dazu finden Sie im Merkblatt.