Muss ich mich als Arbeit­geberin anmelden, damit ich eine jugendliche Baby­sitterin beschäftigen kann?

Für Jugendliche, die das 17. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, müssen Sie keine Beiträge abrechnen. Erwerbstätige sind ab dem 1. Januar nach dem 17. Geburtstag beitrags­pflichtig. Jugendliche Hausdienst­arbeit­nehmende sind bis zum 31. Dezember nach dem 25. Geburtstag von der Beitrags­pflicht befreit, falls ihr Lohn 750 Franken im Kalender­jahr nicht übersteigt. Die jugendlichen Angestellten können aber die Beitrags­abrechnung verlangen. Genauere Informationen dazu finden Sie im Merkblatt.