Kann ich die An­meldung abschicken, obwohl ich das Personal noch keiner Unfall­versicherung an­ge­schlos­sen habe?

Die Anmeldung kann abgeschickt werden, auch wenn noch kein Anschluss des Personals an eine Unfallversicherung besteht. Die SVA St.Gallen prüft anhand der Lohn­deklaration den Anschluss des Personals an eine Unfall­versicherung nach UVG. Fehlen diese Angaben, fordert die SVA St.Gallen die Arbeitgeberin/den Arbeitgeber dazu auf, diese Infor­mationen einzureichen.