Wie erfolgt die Abrechnung meiner Haus­angestellten?

Bis zu einer Jahres­lohn­summe von CHF 6000 erhalten Sie keine Akonto­rechnung während des laufenden Jahres. Bei einer Lohn­summe ab CHF 6001 erhalten Sie viertel­jährlich aufgrund der für das laufende Jahr provisorisch festgelegten Lohn­summe eine Akontorechnung. Ende Jahr oder nach erfolgter Abmeldung des Abrechnungs­kontos fordert die SVA St. Gallen die Lohn­deklaration mit der Meldung der effektiv ausgerichteten Löhne ein und erstellt anschliessend die definitive Abrechnung.