Wie berechnet AHVeasy die Abgrenzung zwischen ALV1 und ALV2?

Bei ganzjährigen Beschäftigungszeiträumen übernimmt AHVeasy den AHV-pflichtigen Lohn bis maximal CHF 148'200 als Betrag für ALV1 mit einem Beitragssatz von 2,2%. Lohnanteile über CHF 148'200 (ohne Obergrenze) werden als ALV2 mit einem Beitragssatz von 1% ausgewiesen. ALV1 und ALV2 sind die beiden Beitragssätze für die Beiträge an die Arbeitslosen­versicherung. Die Abstufung der Beitragshöhe gilt für jedes einzelne Arbeits­verhältnis. Bei unterjähriger Beschäftigung wird die ALV-Grenze auf die effektive Beschäftigungs­zeit heruntergebrochen. AHVeasy berechnet die massgebenden ALV-Grundlagen automatisch gemäss den von Ihnen gemachten Angaben.

Der ALV2-Beitrag für Löhne entfällt ab 2023.

Wenn Sie eine ELM-fähige Lohn­buchhaltungs-Software verwenden, können Sie die Löhne Ihrer Mitarbeiter auch als elektronische Lohn­meldung übermitteln. In diesem Fall übernimmt AHVeasy die ALV-Beträge aus Ihrer Lohn­buchhaltung (wo die genauen Monats­löhne hinterlegt sind).