Bei ganzjährigen Beschäftigungszeiträumen übernimmt AHVeasy den AHV-pflichtigen Lohn bis maximal CHF 148'200 als Betrag für ALV1 mit einem Beitragssatz von 2,2%. Lohnanteile über CHF 148'200 (ohne Obergrenze) werden als ALV2 mit einem Beitragssatz von 1% ausgewiesen. ALV1 und ALV2 sind die beiden Beitragssätze für die Beiträge an die Arbeitslosenversicherung. Die Abstufung der Beitragshöhe gilt für jedes einzelne Arbeitsverhältnis. Bei unterjähriger Beschäftigung wird die ALV-Grenze auf die effektive Beschäftigungszeit heruntergebrochen. AHVeasy berechnet die massgebenden ALV-Grundlagen automatisch gemäss den von Ihnen gemachten Angaben.
Der ALV2-Beitrag für Löhne entfällt ab 2023.
Wenn Sie eine ELM-fähige Lohnbuchhaltungs-Software verwenden, können Sie die Löhne Ihrer Mitarbeiter auch als elektronische Lohnmeldung übermitteln. In diesem Fall übernimmt AHVeasy die ALV-Beträge aus Ihrer Lohnbuchhaltung (wo die genauen Monatslöhne hinterlegt sind).