Wo ist ein Mit­arbeitender ver­sichert, der für eine gewisse Zeit in der EU arbeitet?

Die bilateralen Abkommen lassen eine Ent­sendung zu. Diese hat zur Folge, dass die Versicherungs­unterstellung weiter­hin in der Schweiz erfolgt. Die zuständige Ausgleichs­kasse bewilligt die Ent­sendung für 12 Monate. Sie kann die Ent­sendung für weitere 12 Monate verlängern.