Bei Akontorechnungen werden Verzugszinsen erhoben, wenn die Zahlung nicht bis spätestens am 30. Tag nach Ablauf der Abrechnungsperiode erfolgt ist. Der Verzugszins beträgt 5% und wird rückwirkend ab dem 1. Tag nach Ablauf der Abrechnungsperiode erhoben.
Bei einer Differenzrechnung wird analog ein Verzugszins von 5% erhoben, wenn die Zahlung nicht bis spätestens am 30. Tag seit Datum der Rechnungsstellung getätigt worden ist.
Die Verzugszinsen werden bei verspäteter Zahlung oder Abrechnung unabhängig von einem Verschulden oder einer Mahnung erhoben.