Die Grundentschädigung erhalten alle dienstleistenden Personen und zwar unabhängig ihres Zivilstandes und der Ausübung einer Erwerbstätigkeit:
dienstleistende Personen | Entschädigung | |||
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Betrag in % des durchschnitt- | Mindestbetrag pro Tag | Ohne Kinder Höchstbetrag pro Tag | Mit Kindern Höchstbetrag pro Tag | |
Rekruten | − | CHF 62.00 | CHF 62.00 | CHF 123.00 |
Erwerbstätige | 80 | CHF 62.00 |
CHF 196.00 | CHF 245.00 |
Nichterwerbstätige / Studierende | − | CHF 62.00 | CHF 62.00 | CHF 123.00 |
*während bestimmten Gradänderungsdiensten (z.B. Unteroffiziersschulen, Offiziersschulen, Abverdienen eines Grades).
Für Durchdiener gelten die gleichen Entschädigungsansätze wie für Dienstleistende, die ihren Dienst nicht am Stück absolvieren. Während der Grundausbildung sind Durchdiener entschädigungsmässig den Rekruten gleichgestellt.
Für Durchdiener-Unteroffiziere bestehen andere Entschädigungsansätze. Während der Dauer der Grundausbildung sind sie in Bezug auf die Entschädigung den Rekruten gleichgestellt. Für die restlichen Diensttage beträgt die Entschädigung mindestens CHF 91.00.