Der einfachste Weg ist direkt mit dem Arbeitgeber des/der Ex zu sprechen, damit dieser die Familienzulagen anmeldet und direkt an Sie ausbezahlt.
Sollte sich auch dieser weigern oder unbekannt sein, kann die Anmeldung bei der kantonalen Ausgleichskasse am Wohnkanton des/der Ex angemeldet werden. Voraussetzung ist jedoch, dass die Weigerung des Ex-Partners / der Ex-Partnerin und des Arbeitgebers nachgewiesen werden kann. Die kantonale Ausgleichskasse ist dann dafür besorgt die Familienzulagenanmeldung der zuständigen Ausgleichskasse zuzustellen.