Mein Ex-Partner / meine Ex-Partnerin ist erst­anspruchs­berechtigt, weigert sich aber die Familien­zulagen anzu­melden oder weiter­zuleiten. Was kann ich machen?

Der einfachste Weg ist direkt mit dem Arbeit­geber des/der Ex zu sprechen, damit dieser die Familienzulagen anmeldet und direkt an Sie ausbezahlt.

Sollte sich auch dieser weigern oder unbekannt sein, kann die Anmeldung bei der kantonalen Ausgleichskasse am Wohn­kanton des/der Ex angemeldet werden. Voraussetzung ist jedoch, dass die Weigerung des Ex-Partners / der Ex-Partnerin und des Arbeitgebers nachgewiesen werden kann. Die kantonale Ausgleichskasse ist dann dafür besorgt die Familien­zulagen­anmeldung der zuständigen Ausgleichskasse zuzustellen.