Bei den Differenzzulagen wird zwischen internationalen und interkantonalen Differenzzulagen unterschieden.
Es kann vorkommen, dass die Familienzulagen des erstanspruchsberechtigten Elternteils tiefer sind als die Zulagen der zweitanspruchsberechtigten Person. Das ist der Fall, wenn der zweite Elternteil in einem grosszügigeren Kanton oder im Ausland arbeitet. Die Differenz zwischen den beiden Beträgen wird dem zweiten Elternteil ausbezahlt, sofern er die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt.
Die Auszahlung der Differenzzulagen kann mit dem Online-Formular Anmeldung zum Bezug von Familienzulagen beantragt werden.
Sind Sie unsicher, ob Sie Anspruch auf Differenzzulagen haben? Bitte rufen Sie uns an.
Fragen zu Familienzulagen: