Wo sind Erwerbstätige versichert, die nur für eine bestimmte Zeit in der EU arbeiten?

Die bilateralen Abkommen lassen eine Entsendung zu. Diese hat zur Folge, dass die
Versicherungsunterstellung weiterhin in der Schweiz erfolgt. Die zuständige Ausgleichskasse bewilligt die Entsendung für 24 Monate in EU-Staaten und für 12 Monate in EFTA-Staaten. Der ausländische Versicherungsträger kann die Entsendung für weitere 12 Monate verlängern. Umgekehrt können sich Personen, die üblicherweise in einem EU- oder EFTA-Staat versichert sind, in die Schweiz entsenden lassen. Dazu gelangen diese an ihren Sozialversicherungsträger.