Diese Regelung basiert auf kantonalen rechtlichen Grundlagen. Da anfangs Jahr die Steuerdaten aus dem Vorjahr noch nicht rechtskräftig veranlagt sind, wird regulär auf die Steuerdaten des Vorvorjahres abgestützt. Wurden dennoch provisorische Steuerdaten verwendet, so wird der IPV-Anspruch zu einem späteren Zeitpunkt automatisch angepasst und durch definitive Steuerdaten ersetzt. Dies kann zu Rückforderungen oder zu Nachzahlungen führen.