Wieso werden die Steuer­daten aus dem Vorvor­jahr für die Berechnung der IPV verwendet?

Diese Regelung basiert auf kantonalen rechtlichen Grundlagen. Da anfangs Jahr die Steuer­daten aus dem Vorjahr noch nicht rechtskräftig veranlagt sind, wird regulär auf die Steuerdaten des Vorvor­jahres abgestützt. Wurden dennoch provisorische Steuer­daten verwendet, so wird der IPV-Anspruch zu einem späteren Zeit­punkt automatisch angepasst und durch definitive Steuer­daten ersetzt. Dies kann zu Rück­forderungen oder zu Nach­zahlungen führen.