Für die Berechnung der IPV werden ordentlich die Steuer­werte des Vorvor­jahres genutzt. Können auch aktuellere Steuer­daten als Berechnungs­grundlage dienen?

Es gibt Gründe, dass aktuellere Steuer­daten genutzt werden. Wenn jemand den Zivil­stand im Jahr vor dem Bezugs­jahr ändert oder vom Ausland zuge­zogen ist, sind die Steuer­werte vom Vorjahr relevant. Ein weiterer Grund ist die Aufnahme oder der Abschluss einer Ausbildung innert den zwei Jahren vor dem Bezugs­jahr. Dann wird die IPV mit den provisorischen Steuer­werten des aktuellen Jahres berechnet.