Kann jemand gleichzeitig eine Mutter­schafts­entschädigung und ein Taggeld einer anderen Versicherung beziehen?   

Solange eine Mutterschafts­entschädigung aus­bezahlt wird, kann kein Tag­geld der Arbeits­losenversicherung, der IV oder der obligatorischen Unfall­versicherung bezogen werden.

Taggelder anderer Ver­sicherungen werden in der Regel gekürzt, wenn sie zusammen mit der Mutter­schafts­entschädigung eine bestimmte Summe (versicherter oder verlorener Verdienst) überschreiten. Wie im Einzel­fall gekürzt wird, regelt der Versicherungsvertrag.