Bleibt die Unfall­versicherung bestehen?

Arbeitnehmerinnen, die eine Mutterschaftsentschädigung erhalten, bleiben auch während der Dauer des Mutterschaftsurlaubs obligatorisch unfallversichert. Sie sind während dieser Zeit grundsätzlich von der Prämienzahlung befreit.

Arbeitslose Frauen bleiben auch während des Mutterschaftsurlaubs unfallversichert. Voraussetzung ist, dass zwischen dem Bezug des Taggeldes der Arbeitslosenversicherung und der Mutterschaftsentschädigung keine Lücke besteht.