Als Nichterwerbstätige werden Personen eingestuft, die über kein oder nur ein geringes Einkommen verfügen. Dies sind beispielsweise Teilzeitarbeitende, Verwitwete oder Studierende.
Unter gewissen Umständen haben nichterwerbstätige Personen und Privatperson einen Anspruch auf eine individuelle Prämienverbilligung. Der provisorische Anspruch kann über den Online-Rechner ermittelt werden.
Unter gewissen Umständen haben nichterwerbstätige Personen einen Anspruch auf Familienzulagen.
Der Versicherungsschutz der AHV umfasst Frauen und Männer, die in der Schweiz erwerbstätig sind, unabhängig vom Wohnsitz und sämtliche Personen, die in der Schweiz wohnen, also auch Kinder, Nichterwerbstätige, Invalide, Rentnerinnen und Rentner oder Hausfrauen und Hausmänner.