Als selbständig erwerbend gilt eine Person, die unter eigenem Namen auf eigene Rechnung arbeitet, sich in unabhängiger Stellung befindet und das wirtschaftliche Risiko selber trägt.
AHVeasy ist das Onlineportal für die unkomplizierte Zusammenarbeit von Arbeitgebenden und Selbständigerwerbenden mit den Ausgleichskassen von 20 Kantonen und Liechtenstein. Sozialversicherungsgeschäfte können mit AHVeasy immer und überall abgewickelt werden.
Eine allgemeine AHV-Beitragspflicht besteht auch für Selbständigerwerbende mit dem Unterschied, dass diese die Beiträge in voller Höhe leisten müssen.
Bei der Anmeldung als Selbständigerwerbender erfolgt eine Schätzung des Einkommens als Grundlage zur Festlegung der zu zahlenden Akontobeiträge. Basierend auf den Steuerdaten wird eine definitive Ermittlung der Beiträge durchgeführt.
Falls eine selbständig erwerbende Person Angestellte beschäftigt, gelten dieselben Bestimmungen wie für Arbeitgebende.
Selbständigerwerbende haben unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Familien- und Kinderzulagen. Für selbständige Landwirtinnen und Landwirte bestehen separate Bestimmungen über Familien- und Kinderzulagen.
Versicherte Personen, die in ihrer selbständigen Erwerbstätigkeit gesundheitlich eingeschränkt sind, sollten sich möglichst schnell bei der IV-Stelle ihres Wohnsitzkantons anmelden. Nach Erhalt der Anmeldung wird abgeklärt, ob Anpassungen im Betrieb vorgenommen werden können oder eine Neuorientierung angezeigt ist. Ein Anspruch auf eine IV-Rente wird erst geprüft, wenn sämtliche Massnahmen beruflicher Art ausgeschöpft wurden.