28. September 2017
Seit 2009 prüft die IV-Stelle St.Gallen konsequent Einzelfälle von möglichen ungerechtfertigten Leistungsbezügen. Dafür hat man in begründeten Fällen auch Observationen durchgeführt. Trotz deren Einstellung nach einem Bundesgerichtsentscheid vom Juli dieses Jahres wird die Betrugsbekämpfung weitergeführt.
Ab 2008 bestand die gesetzliche Möglichkeit, Personen zu überwachen, um einen ungerechtfertigten Leistungsbezug aufzudecken. Seit 2009 wurde dies bei der IV-Stelle St.Gallen mit dem nötigen Augenmass durchgeführt. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrecht (EGMR in Strassburg) erkannte in einem Urteil vom Oktober 2016, dass in der Schweiz für die Durchführung von Observationen keine genügende gesetzliche Grundlage existiere. Auch das Bundesgericht kam im Juli 2017 zum Schluss, dass es an einer genügend klaren und detaillierten gesetzlichen Grundlage fehle. Sowohl das Bundesamt für Sozialversicherungen als auch die IV-Stelle St.Gallen reagierten sofort. Die aktuell laufenden Observationen wurden per sofort eingestellt. Bis vom Gesetzgeber in Bern keine neue gesetzliche Grundlage geschaffen ist, werden keine Überwachungen mehr durchgeführt.
Die IV-Stelle St.Gallen wurde in den letzten Jahren auch dann aktiv, wenn aufgrund glaubhafter Hinweise aus der Bevölkerung die Rechtmässigkeit eines Leistungsbezuges angezweifelt werden musste. Solchen Hinweisen wird auch weiterhin nachgegangen, um allfällige missbräuchliche Bezüge aufzudecken.
Seit 2008 gingen über tausend Hinweise aus der Bevölkerung ein. Auch dank dieser Hinweise gelang es seither, nicht berechtigte Leistungen zu eruieren und zu verhindern bzw. einzustellen. Allein im Jahr 2016 konnte in 60 Fällen ein ungerechtfertigter Leistungsbezug oder die Absicht dazu nachgewiesen und demzufolge Rentenleistungen verhindert oder eingestellt werden.