Initiative für eine 13. AHV-Rente angenommen

3. März 2024

Am 3. März 2024 wurde die Initiative «Für ein besseres Leben im Alter (Initiative für eine 13. AHV-Rente)» von Volk und Ständen angenommen. Damit wird in einem ersten Schritt in der Bundesverfassung verankert, dass ab dem Jahr 2026 die Ausgleichskassen eine 13. Altersrente ausrichten werden.


So geht es weiter
Das Bundesparlament muss nun in einem zweiten Schritt das AHV-Gesetz anpassen. In einem dritten Schritt wird der Bundesrat die Verordnungsbestimmungen über die 13. Altersrente festlegen. Zugleich werden die konkreten Weisungen für die Umsetzung veröffentlicht.

Erst wenn diese drei Schritte – voraussichtlich im Herbst 2025 – abgeschlossen und klare Regelungen für die 13. Altersrente geschaffen sind, kann die SVA St.Gallen als Durchführungsverantwortliche ihre Versicherten über das konkrete Vorgehen informieren. In jedem Fall wird ab 2026 die 13. Altersrente ausbezahlt.