Direktzahlung der Pflegefinanzierung

4. Februar 2021

Die Pflegefinanzierung wird seit 1. Januar 2021 direkt dem Leistungs­erbringer (Heim oder der Tages­struktur) überwiesen.

Die Pflegefinanzierung wird jeweils nach­schüssig ausbezahlt. Das heisst, dass die monatliche Pflege­finanzierung für den Januar 2021 erstmals im Februar 2021 direkt dem Leistungs­erbringer überwiesen wird.

Das Heim oder die Tagesstruktur ist verpflichtet, sämtliche Änderungen (Pflegestufe, Pflegetaxe, Hotellerie- und Betreuungs­kosten) sowie definitive und vorübergehende Austritte (z.B. Spital­aufenthalte) direkt zu melden. Zur Kontrolle erhalten die Heim­bewohnerinnen und -bewohner oder deren Vertretung wie bis anhin bei jeder Änderung eine Mitteilung.

Weitere Informationen