5. Juni 2018
Personen im AHV-Rentenalter, die für beide Seiten ein Hörgerät benötigen, erhalten neu einen Pauschalbeitrag für zwei Hörgeräte. Diese Regelung gilt für Anträge und den Bezug der Hörgeräte ab 1. Juli 2018.
Bisher wurde nur für ein Hörgerät eine Pauschale bezahlt. Die neue Pauschale für zwei Hörgeräte beträgt CHF 1237.50 für Geräte und Dienstleistungen auf eine Dauer von fünf Jahren. Das entspricht wie generell bei den Hilfsmitteln 75 Prozent der entsprechenden IV-Leistung. Die AHV-Pauschale für ein einzelnes Hörgerät beträgt wie bis anhin 630 Franken. Ob ein oder zwei Hörgeräte nötig sind, muss von einem Expertenarzt oder einer Expertenärztin festgestellt werden.