Rechnungsübermittlung

Mit diesem Formular können Sie uns die nötigen Heimrechnungen einreichen. Wann benötigen wir diese?

  • wenn Personen keinen Restfinanzierungsanteil haben
  • wenn die Rechnung nicht via Medidata übermittelt werden kann
  • wenn sich eine Bewohnerin / ein Bewohner länger als 30 Tage am Stück nicht im Heim aufhält (sämtliche Rechnungen während dem vorübergehenden Austritt)


Das Formular muss für jede Bewohnerin / jeden Bewohner einzeln ausgefüllt werden.

Detaillierte Informationen finden Sie hier www.svasg.ch/pf-leistungserbringer


Rechnungsübermittlung

Wichtig: Sie müssen uns die Heimrechnungen jeden Monat übermitteln

Wichtig: Wir benötigen die erste Rechnung beim Heimeintritt und danach jeweils, wenn sich etwas ändert bei der Pflegestufe, Pflegetaxe, Betreuung oder Hotellerie. Sobald die Person in der Stufe 3 ist, benötigen wir keine Übermittlungen mehr, da wir die Rechnung über die Medidata-Schnittstelle erhalten. 

Bei einer Abwesenheit ab 30 Tagen benötigen wir in jedem Fall eine Meldung.


Belege


Wir benötigen die vollständige Bewohnerrechnung, nicht nur den Restfinanzierungsanteil


Angaben Heimbewohner/in


Ihre Kontaktdaten (bei Fragen)


Datenschutz

Die im Formular erfassten Daten werden nur zum Zweck der Bearbeitung Ihres Anliegens verarbeitet. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.