Wichtig: Sie müssen uns die Heimrechnungen jeden Monat übermitteln
Wichtig: Wir benötigen die erste Rechnung beim Heimeintritt und danach jeweils, wenn sich etwas ändert bei der Pflegestufe, Pflegetaxe, Betreuung oder Hotellerie. Sobald die Person in der Stufe 3 ist, benötigen wir keine Übermittlungen mehr, da wir die Rechnung über die Medidata-Schnittstelle erhalten.
Bei einer Abwesenheit ab 30 Tagen benötigen wir in jedem Fall eine Meldung.
Wir benötigen die vollständige Bewohnerrechnung, nicht nur den Restfinanzierungsanteil