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Dokumente und Formulare für Heime

Neuigkeiten und Nützliches für die Zusammenarbeit mit der SVA St.Gallen finden Sie hier.

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Formulare 


Nützliches für den Arbeitsalltag

Einen Antrag für die Pflegefinanzierung benötigen wir, damit die Wohngemeinde im Kanton St. Gallen den gesetzlich geregelten Anteil an den Restkosten der Pflege (die sogenannte Restfinanzierung) übernimmt.

Der Online-Antrag Antrag Pflegefinanzierung kann sofort bei Heimeintritt eingereicht werden. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Bewohnerin / der Bewohner EL bezieht oder welche Pflegestufe angewendet wird. Für die erste Prüfung ist keine Heimrechnung mehr nötig. Die SVA St.Gallen informiert die zuständige Gemeinde und die Bewohnerin / den Bewohner über den Antrag und die Auszahlung der Restfinanzierung. Das Heim erhält eine Kopie.

In folgenden Fällen ist keine Anmeldung für die Pflegefinanzierung notwendig:

  • Bei einem Wechsel des Pflegeheims
  • Bei mehrmaligen Kurzaufenthalten im selben Heim (innert Jahresfrist)
  • Wenn sich die Pflegestufe von 01 auf 02 erhöht
  • Wenn aus einem vorübergehenden Aufenthalt ein definitiver Heimeintritt wird
  • Für Beziehende von Ergänzungsleistungen (EL)

    Mit Medidata-Schnittstelle

    Die Rechnungen für Bewohnende mit Pflegefinanzierungsanspruch im Kanton St.Gallen übermitteln Sie uns monatlich beim Rechnungslauf via Medidata. Die Auszahlung erfolgt innerhalb weniger Tage. Allfällige Veränderungen der EL werden der EL-Abteilung automatisch gemeldet.

    Für Personen ohne Restfinanzierungsanteil erhalten wir keine Rechnung via Medidata. Wir benötigen daher die erste Rechnung nach dem Heimeintritt. Danach nur noch, wenn sich etwas geändert hat (Pflegestufe, Pflegetaxe, Betreuungstaxe, Hotelleriekosten). Übermitteln Sie uns die Rechnung mit folgendem Online-Formular  Rechnungsübermittlung.

    Ohne Medidata-Schnittstelle

    Bitte reichen Sie uns monatlich die gesamte Bewohnerrechnung über folgendes Online-Formular Rechnungsübermittlung ein.

    1. Die fehlerhafte Rechnung kann über MediData storniert werden.
    2. Am darauffolgenden Tag wird die korrekte Rechnung übermittelt.
    3. Ein Guthaben beziehungsweise eine Rückforderung wird automatisch vom System veranlasst.