24. Juli 2026
Gerne informieren wir Sie über einige wichtige Hinweise zur Restfinanzierung der Pflegekosten.
Einreichfrist beachten
Der Pflegekostenbeitrag kann rückwirkend für maximal sechs Monate, ab dem Zeitpunkt der Antragstellung, vergütet werden. Für Rechnungen vom Februar 2026 endet die Einreichfrist am 31. Juli 2026. Haben Sie noch offene Heimrechnungen aus diesem Zeitraum? Dann reichen Sie diese bitte bis spätestens 31. Juli 2026 bei uns ein, damit eine Rückerstattung geprüft werden kann.
Bewohner/in ohne Restfinanzierung
Bitte melden Sie uns Änderungen bei Personen ohne Restfinanzierung (keine Pflegestufe oder Pflegestufe 1 und 2) weiterhin manuell. Für diese Personen werden keine Rechnungen über Medidata übermittelt. Deshalb erhalten wir in diesen Fällen auch keine automatische Meldung über relevante Änderungen.
Fehlerhafte Schnittstelle zur EL
Mit der Rechnungsübermittlung über Medidata werden die relevanten Daten automatisch an die Abteilung Ergänzungsleistungen (EL) übermittelt. Bei einigen Heimen funktioniert diese Schnittstelle derzeit noch nicht fehlerfrei. Die betroffenen Heime wurden bereits informiert. Bis die Fehler behoben sind, bitten wir Sie sämtliche EL-relevanten Änderungen seit dem 1. Februar 2026 bis auf Weiteres manuell zu melden.
Manuelle Übermittlung
Bitte melden Sie uns folgende Änderungen über das Online-Formular «Rechnungsübermittlung»:
Bitte reichen Sie alle manuellen Meldungen und Unterlagen mit Gültigkeit ab Februar 2026 bis spätestens 31. Juli 2026 ein. So stellen Sie sicher, dass die gesetzliche Einreichfrist von sechs Monaten eingehalten wird.
Heim-Extranet
Das Heim-Extranet wurde eingestellt. Seit der Umstellung erfolgen sämtliche Meldungen und die Übermittlung von Unterlagen ausschliesslich über www.svasg.ch/pf-leistungserbringer.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung und die fristgerechte Einreichung der Unterlagen.