Einreichfrist für Pflegekostenrechnungen endet am 31. Juli 2026

24. Juli 2026

Gerne informieren wir Sie über einige wichtige Hinweise zur Restfinanzierung der Pflegekosten.

Einreichfrist beachten
Der Pflegekostenbeitrag kann rückwirkend für maximal sechs Monate, ab dem Zeitpunkt der Antrag­stellung, vergütet werden. Für Rechnungen vom Februar 2026 endet die Einreich­frist am 31. Juli 2026. Haben Sie noch offene Heim­rechnungen aus diesem Zeitraum? Dann reichen Sie diese bitte bis spätestens 31. Juli 2026 bei uns ein, damit eine Rück­erstattung geprüft werden kann.

  • Nutzen Sie Medidata?
    Übermitteln Sie uns bitte alle noch offenen Heimrechnungen rechtzeitig über Medidata.
  • Keine Medidata-Schnittstelle?
    Senden Sie uns die offenen Heimrechnungen in den nächsten Tagen über das Online-Formular «Rechnungsübermittlung».

Bewohner/in ohne Restfinanzierung
Bitte melden Sie uns Änderungen bei Personen ohne Rest­finanzierung (keine Pflege­stufe oder Pflege­stufe 1 und 2) weiterhin manuell. Für diese Personen werden keine Rechnungen über Medidata übermittelt. Deshalb erhalten wir in diesen Fällen auch keine automatische Meldung über relevante Änderungen.

Fehlerhafte Schnittstelle zur EL
Mit der Rechnungsübermittlung über Medidata werden die relevanten Daten automatisch an die Abteilung Ergänzungsleistungen (EL) übermittelt. Bei einigen Heimen funktioniert diese Schnitt­stelle derzeit noch nicht fehlerfrei. Die betroffenen Heime wurden bereits informiert. Bis die Fehler behoben sind, bitten wir Sie sämtliche EL-relevanten Änderungen seit dem 1. Februar 2026 bis auf Weiteres manuell zu melden.

Manuelle Übermittlung
Bitte melden Sie uns folgende Änderungen über das Online-Formular «Rechnungsübermittlung»:

  • Änderungen der Pensions- und Betreuungskosten
  • Änderungen des Selbstbehalts Pflege oder der Pflegestufe
  • Abwesenheiten von mehr als 30 Tagen
  • Einzeleinreichung (Rechnung kann über Medidata nicht zugestellt werden)

Bitte reichen Sie alle manuellen Meldungen und Unterlagen mit Gültigkeit ab Februar 2026 bis spätestens 31. Juli 2026 ein. So stellen Sie sicher, dass die gesetzliche Einreichfrist von sechs Monaten eingehalten wird.

Heim-Extranet
Das Heim-Extranet wurde eingestellt. Seit der Umstellung erfolgen sämtliche Meldungen und die Übermittlung von Unterlagen ausschliesslich über www.svasg.ch/pf-leistungserbringer.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung und die fristgerechte Einreichung der Unterlagen.