Direktlink: www.svasg.ch/pf-direktzahlung

Direktzahlung Pflegefinanzierung an Leistungserbringer melden

Leistungserbringer können mit diesem Formular die Angaben für die Direkt­zahlung der Pflege­finanzierung melden.

Bitte beachten Sie, dass wir Änderungen für den nächsten Auszahlungs­termin berücksichtigen können, wenn uns Ihre Mitteilung bis am 10. Kalendertag des Folge­monats erreicht. Ansonsten erfolgt die Aus­zahlung auf das bisherige Konto.

Haben sich keine Änderungen ergeben, so benötigen wir auch keine Meldung.


Ihre Korrespondenzangaben (Adresse für die Kopien der Verfügungen und Mitteilungen)


Kontaktperson für Rückfragen im Zusammenhang mit der Direktauszahlung


Kontoangaben (für die Direktzahlung)

Sämtliche Änderungen (Pflegestufe, Pflegetaxe, Hotellerie- und Betreuungs­kosten) sowie definitive und vorübergehende Austritte (z.B. Spital­aufenthalt) müssen umgehend und elektronisch über das Heim­extranet gemeldet werden. Auf andere Art eingereichte Heimtax­änderungen/Heim­rechnungen können wir nicht verarbeiten.

Es ist wichtig, dass Änderungen, die den Vormonat betreffen, bis spätestens am 10. Kalendertag des Monats über das Heim­extranet gemeldet werden, damit diese rechtzeitig verarbeitet werden können.


Sämtliche Änderungen (Pflegestufe, Pflegetaxe, Hotellerie- und Betreuungs­kosten) sowie definitive und vorübergehende Austritte (z.B. Spital­aufenthalt) müssen uns ab 1. Januar 2021 umgehend und online gemeldet werden. Bitte verwenden Sie für die Meldung den Kundendienst auf unserer Webseite (www.svasg.ch/pf-ausserkantonal).

Es ist wichtig, dass Änderungen, die den Vormonat betreffen, bis spätestens am 10. Kalendertag des Monats online gemeldet werden, damit diese recht­zeitig verarbeitet werden können.