Leistungen der IV

Personen, die wegen einer gesundheitlichen Beeinträchtigung voraussichtlich bleibend oder für längere Zeit ganz oder teilweise in ihrer Erwerbstätigkeit eingeschränkt sind, haben in der Regel einen Anspruch auf Leistungen der IV.

Anspruchsberechtigte Personen werden von der Invaliden­versicherung bei der Ein­gliederung / Wieder­eingliederung mit beruflichen Mass­nahmen (z.B. Arbeits­versuch, Arbeits­erhalt, Arbeits­vermittlung) und Hilfs­mitteln unterstützt. Ein Anspruch auf Rente besteht erst nach Prüfung der Eingliederungs­möglichkeiten.