Personen, die wegen einer gesundheitlichen Beeinträchtigung voraussichtlich bleibend oder für längere Zeit ganz oder teilweise in ihrer Erwerbstätigkeit eingeschränkt sind, haben in der Regel einen Anspruch auf Leistungen der IV.
Anspruchsberechtigte Personen werden von der Invalidenversicherung bei der Eingliederung / Wiedereingliederung mit beruflichen Massnahmen (z.B. Arbeitsversuch, Arbeitserhalt, Arbeitsvermittlung) und Hilfsmitteln unterstützt. Ein Anspruch auf Rente besteht erst nach Prüfung der Eingliederungsmöglichkeiten.