Hilflosenentschädigungen und Hilfsmittel

Hilflos ist, wer für alltägliche Lebens­verrichtungen dauernd auf die Hilfe Dritter an­gewiesen ist und dauernde Pflege oder persönliche Über­wachung benötigt. Bezügerinnen und Bezüger von Alters­renten oder Ergänzungs­leistungen der AHV erhalten Hilflosen­ent­schädigungen, vorausgesetzt

  • sie sind in leichtem, mittlerem oder schwerem Grade hilflos,
  • die Hilflosigkeit hat ununter­brochen mindes­tens ein halbes Jahr gedauert und
  • es besteht kein Anspruch auf eine Hilf­losen­entschädigung der obligatorischen Unfall­versicherung oder der Militärversicherung.


Neben der Hilf­losen­entschädigung haben Alters­rentnerinnen und –rentner auch Anspruch auf Beiträge an ver­schiedene Hilfs­mittel wie Hör­geräte, Lupen­brillen oder Roll­stühle. Die Aus­gleichs­kassen und die Pro Senectute leisten Unter­stützung bei der Beschaffung und bei der Finanzierung des geeigneten Hilfsmittels.