Hilflos ist, wer für alltägliche Lebensverrichtungen dauernd auf die Hilfe Dritter angewiesen ist und dauernde Pflege oder persönliche Überwachung benötigt. Bezügerinnen und Bezüger von Altersrenten oder Ergänzungsleistungen der AHV erhalten Hilflosenentschädigungen, vorausgesetzt
Neben der Hilflosenentschädigung haben Altersrentnerinnen und –rentner auch Anspruch auf Beiträge an verschiedene Hilfsmittel wie Hörgeräte, Lupenbrillen oder Rollstühle. Die Ausgleichskassen und die Pro Senectute leisten Unterstützung bei der Beschaffung und bei der Finanzierung des
geeigneten Hilfsmittels.