Rechnungsübermittlung

Mit diesem Formular können Sie uns die nötigen Heimrechnungen einreichen. Wann benötigen wir diese?

  • wenn Personen keinen Restfinanzierungsanteil haben
  • wenn die Rechnung nicht via Medidata übermittelt werden kann
  • wenn sich eine Bewohnerin / ein Bewohner länger als 30 Tage am Stück nicht im Heim aufhält (sämtliche Rechnungen während dem vorübergehenden Austritt)


Das Formular muss für jede Bewohnerin / jeden Bewohner einzeln ausgefüllt werden.

Detaillierte Informationen finden Sie hier www.svasg.ch/pf-leistungserbringer

Keine Einträge vorhanden


Rechnungsübermittlung

Wichtig: Sie müssen uns die Heimrechnungen jeden Monat übermitteln

Wir benötigen die erste Rechnung beim Heimeintritt und danach jeweils, wenn sich etwas ändert bei der Pflegestufe, Pflegetaxe, Betreuung oder Hotellerie. Sobald die Person in der Stufe 3 ist, benötigen wir keine Übermittlungen mehr, da wir die Rechnung über die Medidata-Schnittstelle erhalten.


Wir benötigen die Meldung nur, wenn der vorübergehende Austritt 30 Tage oder länger dauert.


Belege


Wir benötigen die vollständige Bewohnerrechnung, nicht nur den Restfinanzierungsanteil


Angaben Heimbewohner/in


Ihre Kontaktdaten (bei Fragen)


Datenschutz

Die im Formular erfassten Daten werden nur zum Zweck der Bearbeitung Ihres Anliegens verarbeitet. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.