Ich habe eine Rück­forderung für bereits ausgezahlte Ergänzungs­leistungen erhalten und kann diese nicht bezahlen. Welche Möglich­keiten habe ich?

Sie haben grundsätzlich die Möglichkeit, den Betrag der Rückforderung in Raten zu bezahlen. Oder Sie stellen ein Gesuch, dass die Rückforderung ganz oder teilweise erlassen wird. Ein solches Gesuch ist möglich, wenn gewisse Voraussetzungen erfüllt sind.

Für eine Ratenzahlung nutzen Sie bitte das Kontaktformular. Alternativ erreichen Sie uns auch unter der Nummer 071 282 64 11 (Inkasso).

Bei Fragen zum Erlassgesuch kontaktieren Sie uns bitte über das Kontaktformular oder rufen Sie uns bitte unter 071 282 63 85 (Ergänzungsleistungen) an.