Melden Sie sich mit diesem Formular für Ergänzungsleistungen an.
Die Anspruchsvoraussetzungen und allgemeine Informationen finden Sie auf der Produktseite der jährlichen Ergänzungsleistungen.
Sind Sie unsicher, ob Sie Anspruch auf Ergänzungsleistungen haben? Dann empfehlen wir Ihnen vor dem Ausfüllen der komplexen Anmeldung für Ergänzungsleistungen Ihren Anspruch provisorisch zu berechnen.
Die EL-Berechnung ist sehr individuell und entsprechend auch die dafür notwendigen Unterlagen. Welche Belege wir von Ihnen für die EL-Berechnung benötigen, wird Ihnen im Formular angezeigt. Vorab geben wir Ihnen gerne einen allgemeinen Überblick.
Zwingend notwendige Beilage
*Anmeldung für eine verstorbene Person: Wenn Leistungen für eine verstorbene alleinstehende Person geltend gemacht werden, müssen Erbbescheinigung und Vollmacht sämtlicher Erbinnen und Erben zu Gunsten der Erbenvertretung beigelegt werden. Alternativ die Willensvollstrecker-Bescheinigung.
Abhängig von der persönlichen Situation
Abhängig von der Wohnsituation
Weitere Ausgaben
Guthaben und Schulden
Vorsorge
Weitere Vermögenswerte
Abhängig von der Erwerbssituation
Weitere Einkommen
Rechtmässig bezogene Ergänzungsleistungen müssen zurückerstattet werden, wenn nach dem Tod der Leistungsbezügerin oder des Leistungsbezügers der Nachlass 40‘000 Franken überschreitet. Offene Rechnungen per Todestag können vom Nachlass in Abzug gebracht werden. Kosten, die Nach dem Tod entstanden sind, können nicht als Schulden berücksichtigt werden. Bei einem Ehepaar muss die EL erst dann zurückgezahlt werden, wenn beide gestorben sind. Das gilt auch, wenn die EL nicht bis zum Tod bezogen wurden. Die Rückerstattungspflicht betrifft die monatlichen EL inkl. Prämienvergütung an die Krankenkasse sowie Krankheits-/Behinderungskosten, die in den letzten 10 Jahren vor dem Tod bezogen wurden. Die Rückerstattungspflicht gilt seit dem 1. Januar 2021.