Direktlink: www.svasg.ch/el-anmeldung

Anmeldung für Ergänzungsleistungen (EL)

Melden Sie sich mit diesem Formular für Ergänzungsleistungen an.

Die Anspruchs­voraus­setzungen und allgemeine Infor­mationen finden Sie auf der Produkt­seite der jährlichen Ergänzungsleistungen.

Sind Sie unsicher, ob Sie Anspruch auf Ergänzungs­leistungen haben? Dann empfehlen wir Ihnen vor dem Aus­füllen der kom­plexen Anmeldung für Ergänzungs­leistungen Ihren Anspruch provi­sorisch zu berechnen.

Die EL-Berechnung ist sehr individuell und ent­sprechend auch die dafür not­wendigen Unter­lagen. Welche Belege wir von Ihnen für die EL-Berechnung benötigen, wird Ihnen im For­mular angezeigt. Vorab geben wir Ihnen gerne einen allge­meinen Über­blick.

Zwingend notwendige Beilage

  • Beiblatt «Bestätigung zur Anmeldung» mit Unter­schrift* (verheiratet / eingetragene Partner­schaft beide Unter­schriften)

*An­meldung für eine ver­storbene Per­son: Wenn Leistungen für eine ver­storbene allein­stehende Person geltend gemacht werden, müssen Erbbeschei­nigung und Voll­macht sämtlicher Erb­innen und Erben zu Gunsten der Erben­vertretung beigelegt werden. Alter­nativ die Willens­vollstrecker-Bescheinigung.

Abhängig von der persönlichen Situation

  • Vertreter/in: Vollmacht/Ermächtigung

  • Rechtsvertretung: Nachweis/Urkunde

  • Beiständin/Beistand: Ernennungs­urkunde

  • Zivilstand geschieden: Scheidungs­urteil 

  • Verwitwung innerhalb der letzten 5 Jahre: Erben­verzeichnis, Erb­teilakt sowie Nachlass­inventar, falls vorhanden ein Ehe- oder Erbvertrag

  • Drittauszahlung (z.B. Sozialamt): Gesuch um Auszahlung an eine Drittperson oder Behörde

Abhängig von der Wohnsituation

  • Miete: unterschriebener Miet­vertrag, allfälliges Schreiben betreffend aktueller Mietzinsan­passung, Zahlungs­beleg des Vor­monats

  • Heim: Heim­rechnungen seit Heim­eintritt (maximal der letzten 6 Monate), bei Neu­eintritt zusätzlich Miet­vertrag inkl. Schreiben betreffend aktuellster Mietzins­anpassung, Zahlungs­beleg des Vor­monates, Kündigungs­bestätigung des Ver­mieters

  • Grundeigentum: Vollständiger aktueller Schätzungs­kataster (Deckblatt inkl. Detail­angaben) und Nachweis der Hypothek inkl. Hypothekar­zinsen

Weitere Ausgaben

  • Krankenkasse: aktuelle Krankenkassen­policen der Grund- und Zusatz­versicherung

  • Unterhalts­leistungen (Alimente): Scheidungs­urteil oder Unterhalts­vereinbarung sowie aktuellen Zahlungs­beleg

Guthaben und Schulden

  • Vermögens­belege in der Schweiz und im Ausland per 31.12. des Vor­jahres: Belege sämtlicher Konten in CHF und Fremd­währung (auch Konti im Minus müssen belegt werden), Wert­schriften (Depotauszug, Aktien, Genossenschafts­anteile etc.)

  • Schulden (ohne Hypothekar­schuld und Verlust­scheine): Aufstellung und Belege

Vorsorge

  • 2. Säule (berufliche Vorsorge): aktueller Steuer­ausweis von Gut­haben oder Belege zur Kapital­auszahlung

  • 3. Säule (private Vorsorge): aktueller Steuer­ausweis von Gut­haben oder Belege zur Kapital­auszahlung

  • Lebens-/Leibrenten­versicherung: Police und aktueller Steuer­ausweis

Weitere Vermögenswerte

  • Erbschaft (innerhalb der letzten 5 Jahren erhalten oder eine unver­teilte Erb­schaft): Erben­verzeichnis, Erb­teilakt sowie Nachlass­inventar und Zahlungs­nachweis, falls vorhanden eine letzt­willige Ver­fügung, Testament, Ehe- oder Erbvertrag

  • Grundeigen­tum nicht selbst bewohnt: aktueller Schätzungs­kataster (Deck­blatt inkl. Detail­angaben), Nachweis der Hypothek inkl. Hypothekar­zinsen und Angaben zu Mietzins­einnahmen/Pacht­erträge

  • Verzicht/Schenkung: Nachweise der verkauften, verschenkten oder abgetretenen Vermögen/Grund­eigentum/Ein­nahmen

  • Übrige Vermögens­werte: aktuelle Belege

Abhängig von der Erwerbssituation

  • Erwerbseinkommen: Arbeitsvertrag, Lohn­ausweis vom Vor­jahr sowie drei aktuelle Lohn­abrechnungen

  • Arbeitsbemühungen: Lebens­lauf und Kopien der Arbeits­bemühungen der letzten 6 Monate (Stelleninserate, Bewerbungs­schreiben, Antwort der Firma)

  • Ausbildungs­nachweis oder Lehrvertrag: Kinder ab 16 Jahre

Weitere Einkommen

  • Renten (BVG, ausländische etc.): aktuelle Renten­bestätigung

  • Taggelder (Arbeitslosen­versicherung, Kranken-/Unfall­versicherung etc.): aktuelle Taggeldbestätigung

  • Unterhalts­leistungen (Alimente): Scheidungs­urteil oder Unterhalts­vereinbarung sowie aktuellen Zahlungs­beleg

  • Übrige Einkommen (Natural­einkommen, Zins­ertrag, Hauswart­tätigkeit, Nutz­niessung etc.): aktuelle Einkommens­belege und allfällige Ver­träge

Vorteile der Online-Formulare nutzen

  • nur ausfüllen, was wirklich wichtig ist
  • reibungslose Bearbeitung dank vollständiger Angaben
  • sichere Daten­übermittlung

Bitte beachten Sie

  • Formular möglichst ohne Unter­bruch aus­füllen (das Formular-​Time­out beträgt eine Stunde).
  • Formulardaten können Sie jederzeit zwischen­speichern.
  • Mit * markierte Felder sind Pflicht­felder.
  • Sie können nach dem Senden Ihr aus­gefülltes Formular als PDF-Dokument anzeigen und speichern.
  • Bitte verwenden Sie zur Navigation im Formular aus­schliess­lich die Buttons am Ende jeder Seite. Die Seiten­navigation des Browsers kann im Formular nicht genutzt werden.
  • Formulardaten können Sie jederzeit zwischenspeichern. Nutzen Sie dafür die entsprechende Schaltfläche unterhalb des Formulars.
Verwenden Sie zur Navigation im Formular ausschliesslich die Buttons am Ende jeder Seite. Die Seiten­navigation des Browsers kann im Formular nicht genutzt werden.
Hinweis Navigation

Rechtmässig bezogene Ergänzungsleistungen müssen zurückerstattet werden, wenn nach dem Tod der Leistungsbezügerin oder des Leistungsbezügers der Nachlass 40‘000 Franken überschreitet. Offene Rechnungen per Todestag können vom Nachlass in Abzug gebracht werden. Kosten, die Nach dem Tod entstanden sind, können nicht als Schulden berücksichtigt werden. Bei einem Ehepaar muss die EL erst dann zurückgezahlt werden, wenn beide gestorben sind. Das gilt auch, wenn die EL nicht bis zum Tod bezogen wurden. Die Rückerstattungspflicht betrifft die monat­lichen EL inkl. Prämienvergütung an die Kranken­kasse sowie Krankheits-/Behinderungs­kosten, die in den letzten 10 Jahren vor dem Tod bezogen wurden. Die Rückerstattungs­pflicht gilt seit dem 1. Januar 2021.