Wird mein Frei­zügig­keits­konto hinzu­gerechnet, wenn ich das Geld nicht beziehen kann?

Nein, Frei­zügigkeits­konten werden nur berück­sichtigt, wenn Sie dieses Kapital beziehen können. Dies ist z.B. der Fall, wenn Sie eine volle IV-Rente beziehen oder Sie 5 Jahre vor dem ordent­lichen Renten­alter sind.