Werden Freizügigkeitskonten hinzugerechnet, wenn diese noch nicht bezogen werden können?
Nein, Freizügigkeitskonten werden nur berücksichtigt, wenn diese bezogen werden können. Dies ist z.B. der Fall, wenn eine volle IV-Rente bezogen wird oder die versicherte Person 5 Jahre vor dem ordentlichen Rentenalter steht.