Werden Frei­zügigkeits­konten hin­zugerechnet, wenn diese noch nicht bezogen werden können?

Nein, Frei­zügigkeits­konten werden nur berücksichtigt, wenn diese bezogen werden können. Dies ist z.B. der Fall, wenn eine volle IV-Rente bezogen wird oder die versicherte Person 5 Jahre vor dem ordentlichen Renten­alter steht.