Wird automatisch der Roll­stuhl­zuschlag gewährt, wenn jemand in eine roll­stuhl­gängige Wohnung zieht?

Nein, der Roll­stuhl­zuschlag kann nur gewährt werden, wenn die Person auf einen Roll­stuhl angewiesen ist. Auf einen Roll­stuhl an­gewiesen ist eine Person dann, wenn die Voraus­setzungen für den Erhalt eines Roll­stuhles seitens AHV oder IV erfüllt werden.