Wenn eine Person spart,
damit sie sich bei der Pensionierung z.B. eine Weltreise leisten kann, wird
dies auch als Verzicht gewertet?
Wenn es sich nicht um einen wichtigen Grund gemäss der Verordnung über die Ergänzungsleistungen (ELV) handelt, wird der Teil des Verbrauchs, der über 10% des Vermögens (mind. CHF 10'000 pro Jahr) liegt, als Verzicht angerechnet.