Wenn eine Person spart, damit sie sich bei der Pensio­nierung z.B. eine Welt­reise leisten kann, wird dies auch als Verzicht gewertet?

Wenn es sich nicht um einen wichtigen Grund gemäss der Ver­ordnung über die Ergänzungs­leistungen (ELV) handelt, wird der Teil des Verbrauchs, der über 10% des Ver­mögens (mind. CHF 10'000 pro Jahr) liegt, als Ver­zicht angerechnet.