10. Mai 2017
Auf Beginn dieses Jahres sind einige administrativen Verfahren für Arbeitgeber und Durchführungsstellen vereinfacht worden. So erhält jede Person, die in der Schweiz krankenversichert ist, von ihrem Krankenversicherer eine Versicherungskarte. Die Informationen der Krankenversicherungskarte sind mit jenen des Versicherungsausweises identisch.
Die Anmeldung für einen Versicherungsausweis ist nur notwendig für Personen, welche keine schweizerische Krankenversicherungskarte besitzen (z.B. Grenzgänger oder bei einem Zuzug aus dem Ausland).